Holz- und Bautenschutz

Durch ein optimales Zusammenspiel dieser einzelnen Disziplinen, werden Gebäude dauerhaft geschützt oder erhalten. Da jede dieser Disziplinen ein ganz spezielles Fachwissen voraussetzt, haben sich daraus einzelne Arbeitsgebiete herausgebildet. Eines davon ist der Holz- und Bautenschutz. Der Holz- und Bautenschützer widmet sich vorwiegend zwei Schwerpunkten, der Bauwerksabdichtung und dem Schutz von Holzkonstruktionen.

Holz der wohl älteste Roh- und Baustoff der Menschheit, hat wie alle anderen natürlichen Roh- und Baustoffe auch  natürliche Feinde.
An seiner organischen Substanz ernähren sich seit Jahrtausenden Pilze und Insekten: die Holzschädlinge.
Holz dient als Nahrungsquelle für diverse Insektenlarven bzw. wird durch den Fäulnisprozess, dem natürlichen Kreislauf wieder zurückgeführt. Andererseits wird Holz vom Menschen als Roh- und Baustoff eingesetzt, dazu soll er möglichst lange haltbar sein.

Wer kennt nicht Ihre Namen: Holzwurm – Hausbock – Anobie.
Es gibt viele Methoden diese Schädlinge zu bekämpfen und deren zerstörerische Tätigkeit vorbeugend zu verhindern. Es gilt möglichst viel Originalsubstanz von der Holzkonstruktion zu erhalten.

Holzschutz ist der Sammelbegriff für diese Art von Spezialarbeit, die wir mit geschultem und erfahrenem Fachpersonal ausführen. Wir sind Spezialisten für nachfolgend aufgeführte Verfahren. Diese Palette ist notwendig um im Einzelfall alle Probleme mit optimaler Sicherheit abdecken zu können.

Unter Holzschutz versteht man Maßnahmen, die den biologischen Abbauprozess des Holzes durch Pilze und / oder Insekten verhindern bzw. verzögern. Holzschutz wird unterschieden zwischen dem konstruktiven Holzschutz, dem vorbeugenden Holzschutz und dem bekämpfenden Holzschutz.

Der Wert Ihres Hauses / Ihrer Immobilie kann durch holzzerstörende Organismen wie den Hausbock, den Holzwurm und den Hausschwamm erheblich gemindert werden. Durch statische Schwächung der Holzkonstruktion und Verdriftung von Pilzsporen in die Raumluft sind Bewohner gesundheitlich gefährdet.

Die Bekämpfung der holzzerstörenden Insekten erfolgt entweder mit Holzschutzmitteln, dem Heißluftverfahren oder im Begasungsverfahren. Vom Echten Hausschwamm befallenes Holz dagegen, muss ausgebaut und durch vorbeugend geschütztes Holz ersetzt werden.

Chemischer Holzschutz

Bezeichnet die herkömmlichen Maßnahmen gemäß DIN 68800 ( Bl.4, Abs.5.2). Verbautes Holz insbesondere mit tragender oder versteifender Funktion, das einen Lebensbefall von holzzerstörenden Insekten aufweist, soll durch den Einsatz chemischer Mittel geschützt werden. In Frage kommen hier als Objekte Dachstühle, Decken, Böden, Stallungen und als chemische Wirksubstanz. Hierbei werden die Hölzer nach dem Abbeilen oder Abfräßen der vermulmten sowie befallenen Stellen gereinigt und anschließend mit einer Wirksubstanz bearbeitet. Bei nicht allseitig zugänglichen Hölzern kommen Spezialverfahren wie Bohrlochimprägnierung oder Druckinjektage zum Einsatz.

Biologischer Holzschutz

Schädlingsbekämpfung mit dem sogenannten Heißluftverfahren. Besonders für Dachstühle ist das eine sichere, saubere und vor allem umweltfreundliche Art der Bekämpfung, bei der kein abbeilen der Hölzer notwendig ist.
Dieses Verfahren gewinnt durch unser wachsendes Umweltbewusstsein immer mehr an Bedeutung. Die chemischen Holzschutzmittel sind mit ihren Wirkstoffen ständigen Angriffen der Öffentlichkeit ausgesetzt. Daher wird Heißluft besonders an Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Kirchen angewandt. Überall dort wo sich Menschen und Tiere aufhalten oder Lebensmittel gelagert werden.

Die Heißluftmethode, seit vielen Jahren in Deutschland mit bestem Erfolg angewandt, gewährleistet eine sichere Abtötung tierischer Holzschädlinge in allen Lebensstadien. Das Verfahren bietet eine Reihe beachtenswerter Vorteile.
Vor Beginn der Maßnahme zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten, muss die Standsicherheit der tragenden oder aussteifenden Konstruktionsteile sichergestellt werden. Die Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von speziell dafür qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden.

Hinsichtlich der Vorarbeiten und der Anwendung der chemischen Maßnahmen wird auf die Norm DIN 68800, Teil 4, Unterabschnitte 5.1 und 5.2 verwiesen, die strikt einzuhalten sind.

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